Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mietbedingungen (AGB) für unsere Hüpfburgen
1. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass während der Veranstaltung/Benutzung die Hüpfburg von einer unterwiesenen volljährigen Person beaufsichtigt wird. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für eventuelle Verletzungen von Benutzern und Beschädigungen der Hüpfburg, die durch Nichteinhaltung der Mietbedingungen entstehen. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung und Haftung von Sach- und/oder Personenschäden, die bei dem Betrieb und Nutzung der Hüpfburg entstehen.
2. Um die Standsicherheit der Hüpfburgen zu gewährleisten, sind die mitgelieferten Erdnägel an den Geräten, die auf einer ebenen Fläche aufgebaut sind, anzubringen und nach den Unfallverhütungsvorschriften entsprechend abzusichern. Darüber hinaus ist darauf zu achten, den Bereich vor der Hüpfburg (Ausstiegsseite) zusätzlich gemäß DIN 7926 für Kinderspielgeräte mit weichen Matten o. Ä. auszulegen um Verletzungen vorzubeugen. Auslegematten o.Ä. sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Verleihsache und werden vom Vermieter nicht mit aufgebaut oder ausgelegt!
3. Der Aufstellort der Hüpfburg darf nicht in der Nähe von offenen Feuern oder sich im Betrieb befindlichen Grills gewählt werden.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg sachgemäß zu behandeln und nur von eingewiesenen Personen bedienen zu lassen. Die mitgelieferten Planen sind ganzflächig als Unterlagen für die Hüpfburgen zu verwenden. Die Hüpfburgen sind unverzüglich nach Beendigung des beaufsichtigten Spielbetriebes abzubauen.
5. Etwaige Schäden an einer Hüpfburg sind sofort zu melden. Gegebenenfalls ist die Benutzung der schadhaften Hüpfburg unverzüglich einzustellen.
6. Bei Beschädigungen die auf Mutwilligkeit oder unsachgemäße Bedienung/Benutzung zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Fehlt bei der Rückgabe ein Gerät oder Teile eines Gerätes, sind diese vom Mieter zu ersetzen. Die Kaution entbindet den Mieter nicht von der Haftung.
7. Ein Weiterverleih an dritte Personen ist nicht zulässig.
8. Der festgesetzte Mietpreis ist, wenn nicht anders vereinbart, am Anfang der Vermietung fällig.
9. Werden zugesagte Hüpfburgen durch einen vorausgegangenen Einsatz oder durch höhere Gewalt einsatzunfähig, hat der Mieter keinerlei Ansprüche auf Ersatzgeräte.
10. Bei Auf- und Abbau der Hüpfburg darf diese nicht betreten werden.
11. Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhe betreten werden.
12. Das Besteigen der Außenwände der Hüpfburg ist untersagt.
13. Es dürfen weder Speisen noch Getränke mit auf die Hüpfburg genommen werden.
14. Die empfohlene, maximale Personenzahl zur Benutzung der jeweiligen Hüpfburg darf nicht überschritten werden. Die Hüpfburgen sind nicht für die Benutzung durch Erwachsene zugelassen.
15. Halsketten, Brillen, Ringe, Zahnspangen und sonstige Gegenstände oder Spielzeuge sind bei der Benutzung der Hüpfburg nicht zulässig und vorher abzulegen.
16. Bei Ausleihterminen über zwei oder mehrere Tage, ist der Mieter verpflichtet die Hüpfburg über Nacht vor Diebstahl, Vandalismus, Beregnung oder Tieren zu schützen.
17. Der Vermieter wird von allen Ansprüchen des Mieters sowie Dritten freigestellt. Alle Ansprüche sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.
18. Die Mietzahlung ist bei Übergabe in voller Höhe zu entrichten.
19. Wetter-Vereinbarung: Während Schlechtwetter-Perioden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Durch kurzfristige Absagen wegen Schlechtwetter entstehen dem Mieter keine Kosten. Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“.
20. Die Hüpfburg ist zum vereinbarten Zeitpunkt geordnet, gereinigt und trocken zurück zu geben. Sollte die Hüpfburg verschmutzt oder Nass sein, ist diese vor Rückgabe und vor dem Zusammenlegen unbedingt zu reinigen, ggf. mit feuchten Tüchern und Neutralreiniger. Sollte die Hüpfburg nass oder verschmutzt zurückgegeben werden, so wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 80€ erhoben.
21. Beschädigungen werden unabhängig von der Kaution individuell und je nach Aufwand der Reparatur in Rechnung gestellt. Kommt es zu einem Totalausfall oder Zerstörung der Hüpfburg, kommt der Mieter für die Instandsetzung oder den Wiederbeschaffungswert in vollem Umfang auf.
22. Um einen zuverlässigen Ablauf für alle zu gewährleisten sind die Vereinbarten Zeiten für Abholung und Rückgabe der Hüpfburg unbedingt einzuhalten.